Ablauf einer Lebend Leberspende im Transplan-
tationszentrum der Charite` Berlin. Rechtliche Grundlage, Organisatorische Abläufe und psychologische Aspekte
Thomas Mehlitz
Mit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes (TPG) wurde erstmalig die Lebendspende als Möglichkeit der Transplantationsform festgeschrieben. Das TPG gibt zu der Zulässigkeit dieser Form von Organentnahmen klare Bedingungen vor.
So muss z.B. der Spender volljährig, einwilligungsfähig und geeignet sein und darf keinem erhöhten Operationsrisiko ausgesetzt werden. Eine Lebendspende darf nur durchgeführt werden, wenn zum Zeitpunkt der Entnahme kein geeignetes Spenderorgan eines Hirntoten vorliegt. Als Lebend-Spender kommen nur Verwandte ersten und zweiten Grades und darüber hinaus nur Ehepartner, Verlobte und Personen in Frage die dem Spender in offensichtlichem Maße nahe stehen. Detailliert wird die Aufklärungspflicht für den Spender ausgeführt. Organspender und Organempfänger müssen sich zu einer ärztlich empfohlenen Nachsorge bereit erklären. Damit eine unfreiwillige Spende und eventuelle kommerzielle Interessen im Sinne verbotenen Handeltreibens aufgedeckt werden können, fordert das Gesetz ein Gutachten einer Kommission die sich durch einen Juristen, Mediziner und eine in psychologischen Fragen erfahrene Person zusammensetzt.
Aus diesen Forderungen ergeben sich zwangsläufig ein bestimmtes Maß an Aufklärungsarbeit, Diagnostik, Formularwesen und organisatorischen Abläufen, die sich seit 1999 an 77 durchgeführten Lebend-Leberspenden und etwa 200 möglichen Spendern bewährt und gefestigt haben.
Die Spenderdiagnostik wird an unsere Klinik an Hand eines festen Untersuchungsplans individuell stationär oder ambulant durchgeführt. Unser Transplantationsbüro übernimmt hierbei eine zentrale organisatorische Aufgabe und gilt in allen Fragen für den Spender, den jeweiligen Instituten und Abteilungen und der Lebendspendekommission der Berliner Ärztekammer als begleitender Ansprechpartner. Während der diagnostischen Phase gilt es nicht nur die Ergebnisse der Untersuchungen, wie Angiographie, Abdomen-CT und Volumetrie u. a. zu sammeln sondern sich auch ein Gesamtbild des Spenders zu machen. Dazu dienen die von verschiedenen Seiten her geführten Aufklärungsgespräche und das Beantworten und Diskutieren vieler Fragen die sich über das Operationsrisiko beim Spender und die Erfolgsaussichten beim Empfänger bis hin zu den kostentechnischen und arbeitsrechtlichen Fragen des Spenders ziehen. Wichtig hierbei sind vor allem die Fragen der Freiwilligkeit und Motivation des Spenders. Wie sich gezeigt hat, werden diese Gespräche dankbar angenommen. Sie geben ihnen die Möglichkeit in einer geschützten Atmosphäre ihrer Entschlusskraft oder ihren Bedenken und Sorgen Ausdruck zu verleihen.
Weil die herkömmliche Organspende durch die immer noch hohe Ablehnungsrate den Bedarf an Organen zu Transplantationszwecken nicht decken kann, erfährt die Akzeptanz zur Lebendspende eine immer mehr stetig wachsende Zustimmung in der Bevölkerung, denn sie gibt durch die guten Ergebnisse den nahen Angehörigen der Kranken die Möglichkeit in der Not zu helfen und sich an der Linderung des Leids zu beteiligen.
Autor/ Referent:
Thomas Mehlitz
Transplantationskoordinator- Abtl. für Medizinlogistik
Chirurgische Klinik Prof. Dr. Dr. Neuhaus
Allgemein-, Visceral- und Transplantationschirurgie
Augustenburger Platz 1
13353 Berlin
Tel.: 030-450-55 22 22
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E-mail: thomas.mehlitz@charite.de
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